agb

1) Allgemein
1.1 Soweit keine besonderen Vereinbarungen oder Bedingungen vereinbart und von uns schriftlich bestätigt werden, gelten die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), womit sich der Kunde bei Auftragserteilung ausdrücklich einverstanden erklärt.

1.2 Eigene Einkaufs- oder sonstige Vertragsbedingungen des Kunden werden von uns nicht anerkannt.

1.3 Abweichende Bedingungen des Kunden, die wir nicht schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

1.4 Es gilt gegenüber unternehmerischen Kunden jeweils die bei Vertragsabschluss aktuelle Fassung unserer AGB, abrufbar auf unserer Homepage (www.ms-schell.at).

2) Angebot- und Vertragsabschluss
2.1 Verträge und deren Änderungen bedürfen im Bedarfsfall der Schriftform. Die Vereinbarung des Abgehens von der Schriftform bedarf im Bedarfsfall ebenfalls der Schriftform.

2.2 Angebote und Kostenvoranschläge sind unverbindlich; der Vertrag kommt nach Eingang der Bestellung mit Versendung der schriftlichen Auftragsbestätigung zustande.

3) Preise
3.1 Unsere Preise laut den jeweils gültigen Preislisten sowie alle unsere Preisangebote ob schriftlich oder mündlich gelten freibleibend und verstehen sich netto ab unserem Standort in Saalfelden, exklusive MWSt., sie beruhen auf den aktuellen Kosten für Material, Energie und Löhne.

3.2 Preisgleitklausel: Liegt zwischen Vertragsabschluss und Ausführung ein längerer Zeitraum bzw. besteht ein Rahmenvertrag für fortlaufende Liefer- bzw. Bearbeitungstätigkeit und ändern sich in diesem Zeitraum die Preise, sind wir ohne Ankündigung berechtigt, zum Zeitpunkt der Lieferung eine entsprechende Preiserhöhung vorzunehmen.

3.3 Mehrkosten, die aus dem ungeeigneten Zustand von kundenseitig beigestellten Materialien entstehen, werden von uns gesondert in Rechnung gestellt.

4) Lieferung, Transportrisiko und Abnahme
4.1 Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware dem Transporteur zur Verladung übergeben ist. Die Verladung, der Transport und die Abladung erfolgt immer auf Gefahr des Kunden, auch wenn Franko-Lieferung vereinbart wurde. Transportversicherung für An- und Abtransport der zu bearbeitenden Gegenstände wird von uns nicht gedeckt. Sie wird von uns nur veranlasst, wenn wir dazu ausdrücklich schriftlich aufgefordert werden; die dafür auflaufenden Kosten trägt jedenfalls der Kunde.

4.2 Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, es wird ausdrücklich die Einhaltung garantiert wie z.B. Fixtermin, verbindlicher Liefertag etc. Nur im Falle eines von uns verschuldeten Leistungsverzuges steht es dem Kunden frei, unter Setzung einer Nachfrist, die jedoch keinesfalls zwei Wochen unterschreiten darf, vom Vertrag zurücktreten; anderweitige bzw. darüber hinausgehende Ansprüche jeder Art, wie insbesondere auch Ansprüche auf Schadenersatz sind ausgeschlossen, es sei denn, uns trifft am Leistungsverzug grobes Verschulden oder Vorsatz.

5) Zahlungsbedingungen
5.1 Wenn keine schriftliche Vereinbarung besteht, gilt „prompt, ohne Abzug, nach Erhalt der Rechnung“. Bei Zielüberschreitungen behalten wir uns vor, Verzugszinsen in der Höhe des aktuellen Basiszinsatzes plus 8% anzulasten.

5.2 Aufrechnungen und Zurückbehaltung durch den Kunden sind grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, dass wir eine Gegenforderung bzw. das Zurückbehaltungsrecht ausdrücklich schriftlich anerkannt haben oder dass es gerichtlich festgestellt wurde.

5.3 In besonderen Fällen behalten wir uns vor, Lieferungen und / oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder per Nachnahme zu tätigen.
Dies gilt insbesondere für Neukunden und den Fall, dass Umstände vorliegen, die die Kreditwürdigkeit des Kunden mindern; in diesem Fall sind wir auch zum Vertragsrücktritt berechtigt, ohne dass dem Kunden daraus irgendwelche Ansprüche erwachsen.

6) Eigentumsvorbehalt
6.1 Gelieferte, montierte oder sonst übergebene Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum.

6.2 Eine Weiterveräußerung nicht bezahlter Leistung oder Ware ist nur zulässig, wenn uns diese rechtzeitig vorher unter Angabe des Namens und der Anschrift des Käufers bekannt gegeben wurde und wir der Veräußerung zustimmen.
Im Falle unserer Zustimmung gilt die Kaufpreisforderung bereits jetzt als an uns abgetreten.

7) Verpackung, Rücklieferung
7.1 Generell erfolgt die Anlieferung sowie die Rücklieferung der von uns zu veredelnden Ware in den kundeneigenen Verpackungen oder kundeneigenen Transportbehältern.
7.2 Stellt der Kunde für die Rücklieferung kein taugliches Verpackungsmaterial zur Verfügung, sind wir berechtigt, die Ware auf Kosten des Kunden für die Rücklieferung ordnungsgemäß zu verpacken.

8) Gewährleistung
8.1 Die Ware ist unverzüglich nach Erhalt (Lieferung, Abholung), soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang möglich ist zu untersuchen und ein ev. Mangel ist uns umgehend anzuzeigen. Zur Wahrung der Rechte des Kunden genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Wurde der Mangel arglistig verschwiegen, kann sich der Kunde auf diese Regelung nicht berufen. Bei Rücklieferung ist im Frachtbrief, in den Versandpapieren der Speditionsrechnung bzw. in den sonstigen Rücklieferdokumenten die ursprüngliche Lieferscheinnummer anzuführen.

8.2 Geringfügige Unterschiede im Glanzgrad gelten nicht als Mangel und müssen in Kauf genommen werden.

8.3 Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate; der Gewährleistungsanspruch verjährt, wenn er nicht innerhalb dieser Frist gerichtlich geltend gemacht wird. Bei Inanspruchnahme der Gewährleistung wird weder die Gewährleistungsfrist unterbrochen oder gehemmt, noch wird der Lauf einer neuen Gewährleistungsfrist ausgelöst.

8.4. Das Vorliegen eines Mangels ist stets vom Kunden nachzuweisen; die gesetzliche Vermutung des § 924 ABGB wird einvernehmlich ausgeschlossen.

9) Schadenersatz und Haftung
Für Schäden jeder Art – ausgenommen Personenschäden – einschließlich der Schäden aus Erfüllung oder Nichterfüllung des Vertrages, aus deliktischen (betrügerische) Handlungen oder Unterlassungen und aus Mängeln haften wir nur, soweit wir solche Schäden grob fahrlässig oder vorsätzlich verschuldet haben. Jeder darüber hinausgehende Anspruch auf Ersatz von Schaden ist ausgeschlossen. Die Ansprüche aus der Produkthaftung werden hierdurch nicht berührt.

10) Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Saalfelden. Gerichtstand für alle Streitigkeiten ist Zell am See, doch können wir nach unserer Wahl auch ein für den Kunden sonst zuständiges Gericht anrufen. Anzuwenden ist österreichisches materielles Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

11) Verbrauchergeschäfte
Falls diese AGB einem Verbrauchergeschäft im Sinn des Konsumentenschutzgesetzes zugrunde liegen, gelten die Bestimmungen des KSchG und des ABGB.